Lebenslange Freiheitsstrafe nach versuchtem
Mord an Ex-Frau und Kind

Die Große Strafkammer 2 am Landgericht Hamburg sprach den 50 Jahre alten Angeklagten am 04. Mai 2021 wegen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie schwerer Brandstiftung schuldig (Az. 602 Ks 6/20). Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft sah das Gericht nicht, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Der Angeklagte sei selbst von der Tat gezeichnet, entstellt und leide tagtäglich an Schmerzen, erklärte der Vorsitzende Richter.

Nach Überzeugung des Gerichts griff der Mann am 1. Mai 2020 seine geschiedene Frau in deren Wohnung zunächst mit einem Rasiermesser an. Danach überschüttete er seinen 10 Jahre alten Sohn, der seiner Mutter zu Hilfe kommen wollte, mit Benzin und zündete ihn an; gleiches geschah sodann auch mit der Mutter. Beide erlitten schwerste Brandverletzungen und überlebten den Angriff nur knapp. Die 12 Jahre alte Tochter, die sich auf einen Balkon retten konnte, beschüttete der Angeklagte zuvor ebenfalls mit Benzin, sah dann jedoch davon ab, sie anzuzünden.

Rechtsanwalt Sebastian Sevenich vertrat die geschiedene Frau des Angeklagten, die sich in dem Verfahren als Nebenklägerin beteiligte. Von Bedeutung für die Nebenklage war, dass die Frau als Zeugin unter angemessenen Bedingungen und zu ihrem Schutze per Video vernommen werden konnte. Die rechtliche Beurteilung der Tat als Mordversuch ist nach Auffassung der Nebenklage richtig. Der Angeklagte hatte sich im Prozess zwar dahingehend eingelassen, dass er die Frau nur verletzen, aber nicht töten wollte. Wer allerdings - wie hier geschehen - einen Menschen mit Benzin überschüttet und dann die Kleidung anzündet, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass das Opfer stirbt. Hierauf stellte das Gericht auch in seiner mündlichen Urteilsbegründung ab. Eine solche Begehungsweise ist zudem grausam im Sinne des Mordparagraphen.

Wegen der bleibenden und „entstellenden“ Narben durch die Brandverletzungen, die nicht nur der Sohn, sondern auch die Mutter durch den Angriff davonträgt, erkannte das Gericht auch zutreffend auf eine vollendete schwere Körperverletzung. Darauf, ob die Narben für jedermann sichtbar sind, kam es dabei nicht an.

Rechtsanwalt Sevenich hat die Nebenklägerin bereits im Ermittlungsverfahren und im Prozess seit November 2020 an über 30 Verhandlungstagen vertreten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Stand: 5.5.21)

 


Bericht über den Ausgang des Prozesses am Landgericht Hamburg in der Sendung Hallo Deutschland im ZDF am 04.05.2021.
Sendung vom 04.05.2021, ab 6:45

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